Wissenswertes zum neuform®-Qualitätssiegel

Produktübersicht_neuform

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Zunehmend mehr Bio-Läden kommen auf und auch bestehende Einzelhändler setzen zunehmend auf Bio-Lebensmittel – ist Bio in Deutschland doch so beliebt wie nie zuvor. Doch lange vor all den Bio-Läden und all den verschiedenen Bio-Siegeln gab es schon Händler mit eigenen Qualitätsrichtlinien: Die Reformhäuser, die mit den ‚neuform®-Qualität‘-Richtlinien ihr eigenes Siegel definierten. Dieses Siegel geht über das EU-Bio-Label und dem deutschen staatlichen Bio-Siegel hinaus. Doch was macht das neuform®-Qualitätssiegel so einzigartig, dass es derzeit nur rund 15 Hersteller in Deutschland führen? Das wir von ‚M. Reich – Alkaline Products‘ sogar der einzige Hersteller von Produkten für den Säure-Basen-Produkten sind macht uns natürlich besonders stolz. Welche Garantien daher mit unseren Produkten einhergehen, stellen wir heute vor.

Reformhaus® – ökologisch von Anfang an

Das erste ‚Bio‘-Einzelhandelsgeschäft mit dem Namen ‚Gesundheits-Zentrale‘ wurde 1887 in Berlin eröffnet. Dort wurden damals ‚alternative Produkte‘ als Antwort auf die frühindustrielle Belastung der Umwelt und der Menschen vertrieben. Das erste ‚richtige‘ Reformhaus eröffnete um das Jahr 1900 in Barmen (heute zu Wuppertal gehörend) mit dem Namen ‚Reformhaus Jungbrunnen‘. Karl August Heynen verkaufte dort z. B. gutes Vollkornbrot als Alternative zu mineralstoffarmen Weißbroten, hochwertige Gemüse- und Obstsäfte gegenüber aufkommenden Limonaden oder auch pflanzliche Körperöle und andere Produkte aus dem heilkundlichen Bereich, welche man als Wegbereiter für unsere heutige Naturkosmetik ansehen kann.

Im Laufe der Jahre schlossen sich verschiedene Reformhäuser 1927 zur Genossenschaft ‚neuform® Vereinigung Deutscher Reformhäuser eG‘ zusammen und definierten sich zunehmend als ‚Fachgeschäft mit Kompetenz –  von Menschen für Menschen‘, woraus in 1930 das Qualitätssiegel ‚neuform®‘ für ganzheitliche, geprüfte Qualität wuchs. Damit sind die neuform®-Qualitätsrichtlinien das älteste Richtlinienwerk für ganzheitliche Naturprodukte.

Inzwischen haben die damals neuen und alternativen Produkten ihren Weg auch raus aus den Reformhäusern gemacht und ökologische Produkte sind längst weg von einer vermeintlichen esoterischen, Müsli-Jünger-Ecke und dafür in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Diesen Weg haben wir den Gründern der Reformhaus-Bewegung vor rund 130 Jahren zu danken und es macht die Reformhäuser (weit vor den heutigen Bio-Läden) zu echten ‚Öko-Pionieren‘!

Darum ist das neuform®-Qualitätszeichen nicht einfach nur ein ‚Bio-Siegel‘

Die zwei Qualitätszeichen ‚neuform®‘ und ‚vegan neuform®‘ werden nach sehr intensiver Prüfung für die vier Kategorien Lebensmittel, Selbstmedikationsmittel, Naturkosmetik und freiverkäufliche Arzneimittel vergeben. Für das vegane Siegel gilt, dass alle verwendeten Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe vollkommen frei von Tierprodukten sein müssen. Dabei wird nicht nur, wie bei Bio-Lebensmitteln üblich, auf den Anbau, der Herkunft der Rohstoffe sowie deren Verarbeitung geachtet, sondern es gibt auch Prüfkriterien, die die Hersteller zu ethischem Handeln mit Zulieferern und Mitarbeitern verpflichten. Ein anderer Unterscheidungspunkt ist z. B. die Verpackung. Hier müssen sich die Hersteller von Produkten verpflichten, so wenig und so nachhaltig wie möglich zu verpacken – denn hier gilt der Grundsatz ‚so viel wie nötig und so wenig wie möglich‘, also Müllvermeidung von Anfang an, statt späterem Recycling. Auch unterscheidet sich das neuform®-Siegel deutlich von den staatlichen oder auch Verbandssiegeln. So sind zum Wohl der Tiere und höchste ganzheitliche Produktqualität für den Menschen keine Stoffe von toten Tieren erlaubt. Generell sind, anders als bei Bio-Siegeln, Produkte wie Fleisch, Wurst und Fisch nicht zertifizierbar! Aber auch schädigende Genussmittel wie Tabakwaren, alkoholische Getränke, Aufputschmittel oder Appetitzügler können das strenge neuform®-Siegel nicht erhalten.

Was das neuform®-Siegel ganz entscheidend von Bio-Siegeln abhebt ist, dass die Produkte auch in Sachen ‚Gesundheitswert durch Vollwertigkeit und Naturbelassenheit‘ unterscheiden. So müssen entsprechend gekennzeichnete Lebensmittel reich an natürlichen Vitaminen, Mineralien, sekundären Pflanzenstoffen, Ballaststoffen und Spurenelementen sein – bei einer verpflichtend wertschonenden Herstellung und Verarbeitung.

Die neuform® Qualitätsanforderungen

Natürlichkeit / Bio
Alle Lebensmittel müssen Bio-Qualität besitzen. Darüber hinaus verbietet neuform® einige Zutaten wie Nitrite und Nitrate.
Generell wird ein Höchstmaß an natürlicher Qualität, nach Möglichkeit aus kontrolliert biologischem Anbau, vorgeschrieben.

Keine Tierversuche
Es gilt für ausnahmslos alle Produkte mit den neuform®-Qualitätszeichen, dass Tierversuche weder für die Rohstoffe noch für die Produkte durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben werden.

Keine Gentechnik
Produkte, die das neuform®-Qualitätszeichen tragen, dürfen weder „aus“ noch „durch“ gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden, noch gentechnisch veränderte Rohstoffe enthalten. Gentechnische Verunreinigungen dürfen nur bis zu einer Höchstmenge von 0,1% im Produkt bzw. den eingesetzten Rohstoffen nachweisbar sein. Damit sind die neuform Anforderungen strenger, als es z.B. die für Bio-Produkte sind.

Keine Bestrahlung
Es dürfen keine ionisierenden Strahlen eingesetzt werden, um Produkte haltbar zu machen.

Vegetarisch oder vegan – keine Rohstoffe vom toten Tier
Alle Produkte, die eines der neuform®-Qualitätszeichen tragen, sind ovo-lakto-vegetarischer oder veganer Natur. Dieses betrifft auch alle Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe und andere Additive, die den Präparaten zugesetzt werden. Rohstoffe vom toten Tier sind generell verboten.

Transparenz der Inhaltsstoffe
Für neuform® zertifizierte Produkte gilt die Volldeklaration. Sämtliche Zutaten und auch alle Zusatzstoffe müssen bis ins Detail deklariert werden. Auf dieser Basis erfolgt die Prüfung der Inhaltsstoffe hinsichtlich aller Zulassungskriterien. Der Konsument erhält somit höchste Transparenz über die Produkte.

Schadstoffprüfungen
Hersteller müssen bei der Zulassung ihrer Produkte umfangreiche Analysedaten zu Pestiziden und anderen Rückstände und Kontaminanten vorlegen. Die Höchstgrenzen für diese Schadstoffe sind häufig niedriger als per Gesetz vorgeschrieben. Hersteller müssen sicherstellen, dass die in den von neuform vorgeschriebenen Höchstgehalte für alle Chargen ihrer Produkte eingehalten werden. Das neuform®-Qualitätsinstitut überprüft diese im Rahmen eines risikoorientierten Monitorings stichprobenartig.

Frei von:
– Mineralölen
– synthetischen Zutaten
– Nanopartikeln
– Parabenen
– Silikonen
– PEG

Sicherheit für Produkte und Konsumenten

Bei so vielen und strengen Anforderungen an die Produkte mit dem neuform®-Qualitätssiegel braucht es natürlich auch entsprechende Kontrollen. Dies wird in erster Linie durch das neuform®-Qualitätsinstitut sowie externe Labore sichergestellt. Sie testen die Rohwaren und fertigen Produkte strengstens und kontinuierlich auf Rückstände und Kontaminanten (z.B. Pestizide, Schwermetalle, Radioaktivität etc.). Ebenso auf alle Stoffe, die den neuform® Prinzipien Natürlichkeit, Nachhaltigkeit und Vollwertigkeit widersprechen. Die neuform®-Qualitätsrichtlinien werden dabei zweimal jährlich dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Fazit

Die Auflagen für das neuform®-Qualitätssiegel sind weit mehr als “nur ein weiteres Bio-Siegel”. Das neuform®-Siegel ist seit Jahrzehnten das Zeichen für höchste Qualität hinsichtlich Naturbelassenheit, Reinheit und schonender Verarbeitung, sowie ethischer Grundhaltung und Müllvermeidung.
Dies gibt unseren Kunden die Sicherheit und Garantie von Säure-Basen-Produkten der umfänglichsten Richtlinien-Qualität.

Deshalb heißt es auch: „Augen auf – neuform drauf?“

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