Bio-Siegel ist nicht neuform-Qualitätssiegel

Bio-Siegel ist nicht neuform-Qualitätssiegel

Bio-Siegel ist nicht neuform-Qualitätssiegel

Ganz klar: Bio-Produkte sind mittlerweile fester Bestandteil in unserem Alltag. Hatten Anfang des Jahrtausends Bio-Produkte noch den Ruf von ‚Karnickel-Futter‘ und deren Käufer schnell den Stempel ‚des alt-68er-Hippies‘ weg, so sind Bio-Produkte mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Nachfrage ist inzwischen so hoch, dass Bio-Lebensmittel, welche früher nur in Reformhäusern zu erhalten waren, heute nicht nur im normalen Einzelhandel, sondern auch bei Discountern zu finden sind. Gleichzeitig sind mit der Verbreitung von Bio-Lebensmitteln auch die Anzahl der Bio-Siegel selbst gestiegen. Grund genug, die ein paar Grundlegende Unterschiede aufzuzeigen!

Bio ist nicht Bio

Die Begriffe “Bio” und “Öko” sind schon seit 1993 gesetzlich geschützt. Wirbt ein Hersteller oder Einzelhändler damit, so müssen die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erfüllt sein. Darin vorgeschrieben sind unter anderem der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, eine tiergerechte Haltung mit Auslaufmöglichkeiten für die Tiere, ein Verbot von Gentechnik und eine geringe Verwendung von Zusatzstoffen. Außerdem müssen Produktzutaten zu 95 Prozent aus Öko-Betrieben stammen. Weiterhin müssen auch Mindeststandards für Tiere, wie z. B. Tageslicht und freien Zugang zu Außenflächen, verpflichtend eingehalten werden. Lebensmittel, die diese Kriterien erfüllen, sind leicht an dem europaweit einheitlichen Bio-Logo oder dem deutschen Bio-Siegel zu erkennen, das dem EU-Siegel gleichgestellt ist. Alle Hersteller, die ein solches Siegel benutzen, werden jährlich kontrolliert. Dabei werden unter anderem ‚Querprüfungen‘ zu geschlossenen Warenflüssen gemacht. Die Hersteller verpflichten sich bei der Kontrolle z. B. ihre Ein- und Verkäufe von Waren offenzulegen. So müssen wir von M. Reich beispielsweise darstellen, wie viel Rohzutaten wir für unser M. Reich BRÜSLI eingekauft und wie viel wir anschließend verkauft haben. Hätten wir z. B. mehr von unserem BasenBrei verkauft, als sich zuvor anhand der Einkäufe nachvollziehen lässt, so wäre dies für die Prüfer ein Hinweis, dass wir irgendwo konventionelle Ware dazukaufen und als Bio-Ware verkaufen würden. Ebenso werden unsere Lieferanten hinsichtlich der an uns gelieferten Zutaten und Menge überprüft. Durch diese Querprüfungen der Ein- und Verkaufsmengen entsteht eine lückenlose Kette vom Anbauacker bis zum Endprodukt im Handel. Und zu unserer wie eurer Freude: Wir haben jede jährliche Prüfung seit 2017 ohne jegliche Beanstandung absolviert. Wo bei uns also Bio draufsteht ist auch ganz sicher Bio drin!

Generell kann man sagen, dass Bio-Waren nicht nur gut überprüft sind, sondern auch tierfreundlicher, umwelt-, ressourcen- und klimaschonender sind und darüber hinaus auch meist gesünder als die Lebensmittel aus der konventionellen Landwirtschaft. Doch gibt es auch bei den Bio-Siegel mitunter gravierende Unterschiede. Bei den Bio-Siegel unterscheidet man grundsätzlich zwischen staatlichen Siegeln und denen von Verbänden. Vorsicht geboten hingegen ist eher bei den eigenen ‚Qualitätszeichen‘ von Supermarktketten oder Discountern. Wenn nicht noch zusätzlich z. B. das EU-Bio-Siegel darauf angebracht ist, sind diese Labels oftmals eher Werbemaßnahme ohne echte Aussagekraft. Gern werben manche Hersteller oder Händler dann mit Aussagen wie ‚100% Natur‘, ‚aus kontrolliertem Anbau‘, ‚unbehandelt‘, ‚umweltschonend angebaut‘ oder ‚kontrollierte Zucht‘, was jedoch alles kein Hinweis auf die geschützten Begriffe ‚Bio‘ oder ‚kontrolliert biologischer Anbau‘ ist, sondern mitunter eher als Kundentäuschung angesehen werden kann. Denn bei Produkten die mit solchen Aussagen beworben werden, handelt es sich oftmals überhaupt nicht um Bio-Lebensmittel!

Das staatliche EU-Bio-Siegel

Dieses Siegel ist europaweit verbindlich und das am weitesten verbreitete Siegel, ist es doch das von der EU beschlossene Siegel. Es definiert seit seiner Einführung in 2010 Mindeststandards an Tierzucht und Landwirtschaft. Inzwischen richten auch viele Nicht-EU-Länder ihre eigenen Verordnungen nach dem EU-Bio-Siegel aus. Einerseits, weil die Übernahme von Standards die Entwicklung eigener Standards deutlich vereinfacht, andererseits, weil sich so auch für nicht aus der EU stammende Lebensmittel ein großer Absatzmarkt durch Handel in der EU ergibt. So gut ein gemeinsamer Bio-Standard innerhalb der gesamten EU ist, so ist genau dies auch der größte Nachteil des Siegels: Es ist ein gemeinsamer Mindeststandard innerhalb der gesamten EU! Das seinerzeit bei der Einführung in 2010 kein übermäßig strenges bzw. hoch angesetztes Regelwerk verabschiedet wurde, dürfte jedem klar sein. Schließlich musste ein Kompromiss für 26 Länder gefunden werden. Doch trotz dieses damaligen ‚kleinsten gemeinsamen Nenner‘ ist durch Nachbesserungen das Siegel inzwischen an manchen Unterpunkten strenger und somit aus Verbrauchersicht ‚besser‘ geworden. Dennoch gehört dieses Siegel nach wie vor nicht zu den strengsten am Markt befindlichen Siegeln – und wird es auch, aufgrund der Kompromissfindung aller EU-Staaten, nie werden können. Einfacher haben es da die Verbands-Siegel; sie können für ihren eigenen Anbauverband hohe Kriterien festlegen, sind sie doch nicht so sehr einer Kompromisslösung verpflichtet.

Verbands-Siegel

Wesentlich strenger bzw. weitreichender als das EU-Bio-Siegel mit seinen Mindeststandards sind die Siegel der Verbände wie Bioland, Demeter und Naturland. Daher spricht man hier oftmals auch von ‚Premium-Bio‘.
Sie alle gehen deutlich über die Mindeststandards des EU-Bio-Siegels hinaus und schützen noch stärker Umwelt und Tiere. So haben die Tiere mehr Platz als in konventioneller Haltung und es sind auch mitunter nur kleinere Tierbestände gegenüber den EU-Bio-Vorgaben erlaubt. Eine Sonderstellung nimmt dabei das neuform-Qualitätssiegel ein. So erlauben alle Anbauverbände auch die Zertifizierung von Fleisch- und Tiererzeugnissen, wohingegen das neuform-Qualitätssiegel keinerlei Produkte vom toten Tier erlaubt. Für unsere Produkte, die allesamt vegan sind, haben wir uns auch deshalb bewusst für das neuform-Qualitätssiegel entschieden.

Darum ist das neuform®-Qualitätszeichen nicht einfach nur ein ‚Bio-Siegel‘

Die zwei Qualitätszeichen ‚neuform®‘ und ‚vegan neuform®‘ werden nach sehr intensiver Prüfung für die vier Kategorien Lebensmittel, Selbstmedikationsmittel, Naturkosmetik und freiverkäufliche Arzneimittel vergeben. Für das vegane Siegel gilt, dass alle verwendeten Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe vollkommen frei von Tierprodukten sein müssen. Dabei wird nicht nur, wie bei Bio-Lebensmitteln üblich, auf den Anbau, der Herkunft der Rohstoffe sowie deren Verarbeitung geachtet, sondern es gibt auch Prüfkriterien, die die Hersteller zu ethischem Handeln mit Zulieferern und Mitarbeitern verpflichten. Ein anderer Unterscheidungspunkt ist z. B. die Verpackung. Hier müssen sich die Hersteller von Produkten verpflichten, so wenig und so nachhaltig wie möglich zu verpacken – denn hier gilt der Grundsatz ‚so viel wie nötig und so wenig wie möglich‘, also Müllvermeidung von Anfang an, statt späterem Recycling. Neben tierischen Produkten sind auch schädigende Genussmittel wie Tabakwaren, alkoholische Getränke, Aufputschmittel oder Appetitzügler nicht neuform®-zertifizierbar.

Was das neuform®-Siegel ganz entscheidend von Bio-Siegeln abhebt ist, dass die Produkte auch in Sachen ‚Gesundheitswert durch Vollwertigkeit und Naturbelassenheit‘ unterscheiden. So müssen entsprechend gekennzeichnete Lebensmittel reich an natürlichen Vitaminen, Mineralien, sekundären Pflanzenstoffen, Ballaststoffen und Spurenelementen sein – bei einer verpflichtend wertschonenden Herstellung und Verarbeitung. Hier geht der Blick also über den reinen Bio-Anbau hinaus in Richtung des Gesundheitswerts eines Lebensmittels.

Die neuform® Qualitätsanforderungen

Natürlichkeit / Bio
Alle Lebensmittel müssen Bio-Qualität besitzen. Darüber hinaus verbietet neuform® einige Zutaten wie Nitrite und Nitrate.
Generell wird ein Höchstmaß an natürlicher Qualität, nach Möglichkeit aus kontrolliert biologischem Anbau, vorgeschrieben.

Keine Tierversuche
Es gilt für ausnahmslos alle Produkte mit den neuform®-Qualitätszeichen, dass Tierversuche weder für die Rohstoffe noch für die Produkte durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben werden.

Keine Gentechnik
Produkte, die das neuform®-Qualitätszeichen tragen, dürfen weder „aus“ noch „durch“ gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden, noch gentechnisch veränderte Rohstoffe enthalten. Gentechnische Verunreinigungen dürfen nur bis zu einer Höchstmenge von 0,1% im Produkt bzw. den eingesetzten Rohstoffen nachweisbar sein. Damit sind die neuform Anforderungen strenger, als es z.B. die für Bio-Produkte sind.

Keine Bestrahlung
Es dürfen keine ionisierenden Strahlen eingesetzt werden, um Produkte haltbar zu machen.

Vegetarisch oder vegan – keine Rohstoffe vom toten Tier
Alle Produkte, die eines der neuform®-Qualitätszeichen tragen, sind ovo-lakto-vegetarischer oder veganer Natur. Dieses betrifft auch alle Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe und andere Additive, die den Präparaten zugesetzt werden. Rohstoffe vom toten Tier sind generell verboten.

Transparenz der Inhaltsstoffe
Für neuform® zertifizierte Produkte gilt die Volldeklaration. Sämtliche Zutaten und auch alle Zusatzstoffe müssen bis ins Detail deklariert werden. Auf dieser Basis erfolgt die Prüfung der Inhaltsstoffe hinsichtlich aller Zulassungskriterien. Der Konsument erhält somit höchste Transparenz über die Produkte.

Schadstoffprüfungen
Hersteller müssen bei der Zulassung ihrer Produkte umfangreiche Analysedaten zu Pestiziden und anderen Rückstände und Kontaminanten vorlegen. Die Höchstgrenzen für diese Schadstoffe sind häufig niedriger als per Gesetz vorgeschrieben. Hersteller müssen sicherstellen, dass die in den von neuform vorgeschriebenen Höchstgehalte für alle Chargen ihrer Produkte eingehalten werden. Das neuform®-Qualitätsinstitut überprüft diese im Rahmen eines risikoorientierten Monitorings stichprobenartig.

neuform®-zertifizierte Produkte müssen außerdem frei sein von:
– Mineralölen
– synthetischen Zutaten
– Nanopartikeln
– Parabenen
– Silikonen
– PEG

Sicherheit für neuform-Produkte und Konsumenten

Bei so vielen und strengen Anforderungen an die Produkte mit dem neuform®-Qualitätssiegel braucht es natürlich auch entsprechende Kontrollen. Dies wird in erster Linie durch das neuform®-Qualitätsinstitut sowie externe Labore sichergestellt. Sie testen die Rohwaren und fertigen Produkte strengstens und kontinuierlich auf Rückstände und Kontaminanten (z.B. Pestizide, Schwermetalle, Radioaktivität etc.). Ebenso auf alle Stoffe, die den neuform® Prinzipien Natürlichkeit, Nachhaltigkeit und Vollwertigkeit widersprechen. Die neuform®-Qualitätsrichtlinien werden dabei zweimal jährlich dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Fazit

Die Auflagen für das neuform®-Qualitätssiegel sind weit mehr als “nur ein weiteres Bio-Siegel”. Das neuform®-Siegel ist seit Jahrzehnten das Zeichen für höchste Qualität hinsichtlich Naturbelassenheit, Reinheit und schonender Verarbeitung, sowie ethischer Grundhaltung und Müllvermeidung. Dies gibt unseren Kunden die Sicherheit und Garantie von Säure-Basen-Produkten der umfänglichsten Richtlinien-Qualität. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Produkte ist auch verständlich, wieso nur knapp ein Dutzend Hersteller dieses Qualitätssiegel auf ihren Produkten tragen dürfen. Entsprechend stolz sind wir darauf, dass wir zum einen zu diesem sehr exklusiven Kreis von Herstellern hochwertigster Produkte gehören und zum anderen, dass wir dabei der einzige Hersteller von Säure-Basen-Produkten sind!

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